Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen, unabhängig ob
1.2. wir selbst oder ein Dritter der Veranstalter sind. Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Dies gilt insbesondere, wenn zukünftig aufgrund von mündlichen Aufträgen Dienstleistungen erbracht werden.
1.3. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Veranstaltungsort.
1.4. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der fahrspass.biz GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der fahrspass.biz GmbH zuständig ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall vereinbart, daß die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
1.5. In Geschäftsbeziehungen mit Ausländern gehen beide Vertragsparteien davon aus, daß sämtliche Verträge ausschließlich deutschem Recht unterstellt werden.
1.6. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten anderen Klauseln zur Folge. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt diejenige als vereinbart, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.
2. Vertragsabschlüsse
2.1. Sämtliche Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Änderungen der ursprünglichen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der fahrspass.biz GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
2.2. Erfüllungsgehilfen der fahrspass.biz GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3. Die fahrspass.biz GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenig Teilnehmer angemeldet haben oder aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Leistungen der fahrspass.biz GmbH werden gemäß vertraglicher Vereinbarung zu Pauschalpreisen oder nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Für alle Berechnungsarten gelten folgende allgemeinen Bestimmungen:
3.1.1. Verzögern sich die Leistungen der fahrspass.biz GmbH durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so werden der fahrspass.biz GmbH alle entstehenden Mehrkosten vom Vertragspartner erstattet.
3.1.2. Zahlungen des Vertragspartners an Erfüllungshilfen der fahrspass.biz GmbH haben gegenüber der fahrspass.biz GmbH keine schuldbefreienden Wirkungen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
3.1.3. Führt die fahrspass.biz GmbH Leistungen auf Verlangen des Vertragspartners aus, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, so werden diese Leistungen nach Zeit und Aufwand gesondert abgerechnet.
3.1.4. Muß die fahrspass.biz GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Leistungen zu Zeiten oder unter Umständen ausführen, die von den im Vertrag vorausgesetzten Bedingungen abweichen und Mehraufwendungen erfordern, so hat der Vertragspartner die entsprechenden Mehrpreise zu zahlen, wenn er von der fahrspass.biz GmbH rechtzeitig über die Veränderungen der Bedingungen unterrichtet wurde. Der Vertragspartner der fahrspass.biz GmbH bescheinigt dem Personal der fahrspass.biz GmbH die geleistete Zeit auf der ihm vorgelegten Bescheinigung. Erteilt der Vertragspartner die Bescheinigung nicht rechtzeitig, so dienen die Aufzeichnungen des Personals der fahrspass.biz GmbH als Abrechnungsgrundlage.
3.2. Bei Gruppenbuchungen und Firmen werden 50 % der voraussichtlichen Veranstaltungskosten fällig mit Zugang der Buchungsbestätigung. Die zweiten 50 % werden mit Rechnungszugang 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.
3.3. Variable Kosten, deren Höhe erst bei Ende der Veranstaltung feststeht, werden fällig mit Rechnungszugang, der unmittelbar nach Veranstaltungsende erfolgen wird.
3.4. Sowohl die vereinbarten Preise als auch die variablen Kosten sind ohne jeden Abzug frei an die von der fahrspass.biz GmbH vorgesehene Zahlstelle zu leisten. Insbesondere ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.
3.5. Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich mit Erhalt der diesbezüglichen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug mit dem 21. Tage nach Rechnungszugang. Ab dem Verzugszeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a., mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der fahrspass.biz GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
3.6. Soweit Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Kosten der Einziehung, Diskontierung etc. gehen zusätzlich zum vereinbarten Preis zu Lasten des Vertragspartners.
3.7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die fahrspass.biz GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig der fahrspass.biz GmbH gutgeschrieben wird.
3.8. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.9. Werden der fahrspass.biz GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er die Zahlungen einstellt, so ist die fahrspass.biz GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die fahrspass.biz GmbH ist in diesem Falle insbesondere berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Stornobedingungen
Bei Rücktritt des Vertragspartners werden folgende Kosten sofort fällig:
- Bis zum 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Preises.
- innerhalb der letzten 14. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Preises.
Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, daß der im konkreten Fall angemessene Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
5. Haftung
5.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit einem Haftungsausschluß schriftlich einverstanden zu erklären. Hierzu zählen insbesondere folgende Vereinbarungen.
Die fahrspass.biz GmbH haftet für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer aus positiver Forderungsverletzung, c.i.c. und unerlaubter Handlung wie folgt:
-Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
-Die Haftung für Sachschäden ist auf den Betrag der Deckungssumme der Veranstalterhaftpflichtversicherung der fahrspass.biz GmbH begrenzt.
-Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypische vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
5.2. In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner die fahrspass.biz GmbH bzw. ihre Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich zulässig - frei von jeder Haftung der Teilnehmer.
6. Versicherung
Für Veranstaltungen der fahrspass.biz GmbH wurde eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Je nach Veranstaltungsvariante ist der Abschluß einer optionalen Vollkaskoversicherung möglich. Sind bereits private Vollkaskoversicherungen vorhanden, sollte der Teilnehmer sich vorab informieren, ob diese auch für die konkrete Veranstaltung eintritt.
Die Teilnahme an Rennstreckenveranstaltungen, Fahrten auf Hochgeschwindigkeitsovalen oder Handlingskursen mit freiem Fahren, erfolgt grundsätzlich ohne Versicherungsschutz seitens der fahrspass.biz GmbH. Für Veranstaltungen mit freiem Fahren wird dringend der Abschluß einer Unfallversicherung angeraten, die dieses Risiko mit einschließt.
7. Fotos, Filme, Videos
Die fahrspass.biz GmbH behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.